Rücktritt vom Wanderritt

Regeln für die Buchung

Der Mühlenhof arbeitet ohne Verwaltungsapparat und wir sind viel mit unseren Pferden unterwegs.
Deshalb müssen wir uns auf die Buchung unserer Reitgäste verlassen können. Auch telefonische Buchungen sind verbindlich.
90 Tage vor Beginn des Wanderrittes bestätigt der Reiter seine Buchung durch Überweisung einer Anzahlung in Höhe 50% des Wanderritt-Pauschalpreises.
Bei Rücktritt des Reiters vom Wanderritt bemühen sich beide – Reiter und Betrieb – um einen Ersatzreiter.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Betrieb folgender Ersatzanspruch zu:

  • bis 60 Tage vor dem Rittbeginn 50% des Pauschalpreises,
  • 59 bis 30 Tage vorher 70%
  • 29 bis 10 Tage vorher 80%
    sowie
  • 9 Tage und später 100% des Pauschalpreises.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.